Steiermark: Mehr Geld und Dienstplansicherheit für Diplomkrankenpfleger*innen in der KAGes

Pressemitteilung

Mit drei Maßnahmen will die KAGes zum einen das Engagement von Pflegepersonen in der Kinder- und Jugendlichen- sowie der psychiatrischen Pflege honorieren und Anreize für den Einsatz als Springer*innen schaffen, zum anderen neue Mitarbeiter*innen für spezielle Pflegebereiche gewinnen. Was konkret bedeutet: Mehr Geld sowie erhöhte Dienstplansicherheit. Die Maßnahmen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.

v.l.n.r.: Univ.-Prof. Ing. Dr. Dr. h.c. Gerhard Stark, Vorstandsvorsitzender der KAGes; Dr.in Juliane Bogner-Strauß, Landesrätin Ressort: Gesundheit, Pflege, Sport und Gesellschaft; Brandstätter Eveline, MSc, Direktorin für Pflege der KAGes; Dr. Tripolt Michael, MPH Zentralbetriebsratsvorsitzender der KAGes | © Binder

Um der engen Personalsituation in der Kinder- und Jugendlichenpflege sowie der psychiatrischen Pflege entgegenzuwirken und den Pooldienst für Pflegepersonen attraktiver zu machen, präsentiert die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. (KAGes) ein neues Maßnahmenpaket, das von einem interdisziplinären Team aus Pflegeexpert*innen, Personalist*innen und dem Betriebsrat erarbeitet wurde.

„Ich bin sehr froh, dass diese Änderungen so rasch durchgeführt werden konnten. Die Steiermark kann und wird Wege finden, die Herausforderungen im öffentlichen Gesundheitswesen zu meistern. Die vorliegenden Maßnahmen sind ein weiterer wichtiger Schritt in die richtige Richtung!“, so Landesrätin Juliane Bogner-Strauß.

KAGes Vorstandsvorsitzender Gerhard Stark betont: „Wir sind zuversichtlich, damit an den richtigen Schrauben zu drehen, um den Pflegenotstand in den genannten Bereichen zu entschärfen“.

Gehaltserhöhung für die Kinder- und Jugendlichen sowie die psychiatrische Pflege

Alle DGKPs, die in der Kinder- und Jugendlichenpflege sowie in der psychiatrischen Pflege beschäftigt sind, verdienen ab 1.1.2023 pro Jahr um über 2.700 Euro Brutto mehr als bisher. „Die Bandbreite an Pflegekompetenzen, in diesem Bereich ist unglaublich groß. Man muss sich vorstellen, dass die Betreuung eines Babys zum Beispiel nach einer Operation oder die Begleitung eines Teenagers während einer onkologischen Behandlung eine spezifische Herausforderung darstellen. Die Pflege von psychisch Erkrankten setzt neben den pflegerischen Kompetenzen auch eine Vertiefung in diversen rechtlichen Belangen und ein Wissen über Deeskalations- und Krisenmanagement voraus,“ erklärt die Direktorin für Pflege, Eveline Brandstätter. „Die Kolleg*innen müssen auch eine eineinhalbjährige Spezialisierung absolvieren, sodass diese Zulage jedenfalls gerechtfertigt ist.“

Neuordnung Pooldienst für Dienstplansicherheit

Wer hilft aus, wenn eine Kollegin oder ein Kollege ausfällt? Ab sofort ist die Frage für die Stationsleitungen einfach beantwortet: ein/e Springer*in aus dem Pflegepool. Anruf genügt und das Tagesteam ist verstärkt. Kolleg*innen, die spontan einsprangen, gab es zwar bisher auch, die neue Lösung soll aber einerseits stationsübergreifend und strukturiert funktionieren, und der finanzielle Anreiz soll dazu beitragen, dass eine ausreichende Anzahl von Kolleg*innen sich bewusst für den Springer*innendienst entscheidet. Für diese Rufbereitschaft gibt es künftig 10 statt bisher 3,70 Euro pro Stunde.

Ziel der Maßnahme ist ganz klar die Dienstplansicherheit zu verbessern, sodass die Mitarbeiter*innen stärker darauf vertrauen dürfen, dass der Dienstplan auch hält. Die Aufgabe als Springer*in kann – natürlich im Rahmen der arbeitszeitrechtlichen Grenzen – zusätzlich zum regulären Dienst übernommen werden. Eine durchaus interessante Option ist der Pooldienst beispielsweise für Teilzeitbeschäftigte.

Überstunden nun möglich

Bisher durften DGKPs – egal aus welchem Bereich – keine geplanten Überstunden machen. Mehrleistungen mussten bis auf einen möglichen Übertrag von 20h im gleichen Monat ausgeglichen werden. Nunmehr können im Rahmen der arbeitszeitrechtlichen Grenzen auch mehr als die vertraglich vereinbarten Stunden geplant werden, selbstverständlich mit dem gesetzlichen regulärem Überstunden- bzw. Mehrleistungszuschlag. Die getroffenen Maßnahmen gelten für alle KAGes-Häuser in den entsprechenden Bereichen.

Zentralbetriebsratsvorsitzender Dr. Michael Tripolt sagt dazu: „Ich freue mich über die rasche Umsetzung, dieser ersten gemeinsam entwickelten Maßnahmen. Weitere werden folgen müssen.“

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Reinhard Marczik
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