Spitals-Vollversorgung trotz Corona

Nachdem der Sommer eine entspanntere Phase im Umgang mit dem Corona-Virus beschert hat, kündigen die steigenden Infektionszahlen die Phase 3 der Pandemie an: Die Zahl der COVID-Patienten steigt wieder an, zudem ist für die kalte Jahreszeit das Erstarken anderer Virenstämme, allen voran des Grippevirus, zu erwarten.

Es kann also sehr leicht sein, dass in den nächsten Wochen und Monaten die Zahl der isolierpflichtigen Infektionspatienten in steirischen Spitälern die Höchstzahlen des Frühjahrs (Tagesspitzenwert 176 davon 32 intensivpflichtig) deutlich übersteigt. Andererseits ist nicht zu erwarten, dass die Bundesregierung nochmals die Versorgungspflicht dahingehend verändert, dass eine Verschiebung aller Behandlungen und Untersuchungen, wo dies medizinisch möglich ist, verordnet wird.


Entsprechend diesen Veränderungen der Rahmenbedingungen ändert sich das Corona-Versorgungskonzept in den steirischen Spitälern: Je nach Auslastungsstufe (von Stufe 1 bis 3 und einer Obergrenze von 150 Normalpflege- und 30 Intensivpatienten in Stufe 1 bis 500 Normalpflege- und 100 Intensivpatienten in Stufe 3) werden sich alle steirischen Fondskrankenanstalten an der Versorgung von COVID-Patienten beteiligen.


Die parallele Versorgung von infektiösen und Normalpatienten stellt die steirischen Spitäler vor andere Herausforderungen als die Versorgung der COVID-Patienten im Frühjahr vor dem Hintergrund wesentlich reduzierter Kapazitäten in der Normalversorgung. Dies reicht von der Vorhaltepflicht für Kapazitäten zur COVID-Versorgung bis zur Überarbeitung der Zugangswege und Behandlungsbereiche für infektiöse und nicht-infektiöse Patienten bis zur exakten Einhaltung von Abstandsregeln, Verpflichtung zum Tragen des Mund-Nasenschutzes und den Hygieneregeln wie bisher.


Grundsätzlich werden sowohl Patienten ohne als auch solche mit Corona-Infektion oder -Verdacht, so lange es die Kapazitäten ermöglichen (die vorzuhaltenden Betten auf Normalstation sowie auf Intensivpflegestation wurden pro Standort genau definiert), weiterhin im nächstgelegenen geeigneten Spital behandelt. Dies kann – sowie auch sonst üblich – auch bedeuten, dass komplexere Behandlungsverläufe bei Patienten mit Corona- Infektion in ein Krankenhaus einer höheren Versorgungsstufe verlegt werden müssen.