Ab sofort gilt ein allgemeines Besuchsverbot in allen Landeskrankenhäusern der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft m.b.H..
Zu diesen Regelungen bestehen, wie bisher, Ausnahmen für:
- Väter zur Begleitung bei der Geburt
- Verabschiedung von Sterbenden
- Besuche bei Palliativ- und Hospizpatienten
- Besuche der Eltern bei Kindern, wenn erforderlich
- notwendige Besuche, die für das Wohl des Patienten unabdingbar sind
FFP2 Masken-Tragepflicht
Besucher, Ambulanzpatienten und sonstige von extern kommende Personen müssen während des gesamten Aufenthaltes eine FFP2 Maske ohne Ventil tragen. Die Maske ist bereits bei der Ankunft am Standort vor Betreten des Gebäudes aufzusetzen. Die Maske muss korrekt über Mund UND Nase getragen und möglichst dicht angelegt werden. Mehr Informationen dazu finden Sie hier